Landesregierung untersagt Gendersternchen bei Stellenanzeigen! Inklusion und Diversität sehen anders aus.

Die aktuelle Ausgabe von „Karriere.NRW informiert“ wurde im April 2022 unter dem Namen „Der Titel“ durch das Landesamt für Finanzen NRW, bei dem das landesweite Personalmarketing angesiedelt ist, veröffentlicht. Darin gibt die Landesregierung vor, wie Berufsbezeichnungen in Stellenausschreibungen für das Land und den öffentlichen Dienst auszusehen haben. Besonders interessant scheint hier der Abschnitt zu sein, der sich mit einer geschlechtergerechten Sprache befasst. So wird die Verwendung des inklusiven Gendersternchen als ungültig bezeichnet und damit faktisch verboten. Dass es mehr als nur das männliche oder weibliche Geschlecht gibt, wird großteils ausgeblendet. Lediglich auf die Pflicht, nach §1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ein „(m/w/d)“ zu verwenden, wird mit dem Kommentar hingewiesen, dass dessen Fehlen für Klagewillige ein gefundenes Fressen sei. Weiter weißt man zwar darauf hin, dass das generische Maskulinum alleine nicht ausreiche, da nach man nach § 8 Absatz 4 LGG zum korrekten Gendern verpflichtet sei. Jedoch werden in der Broschüre auch Beispiele als korrekt angeben, die nur die männliche Berufsbezeichnung tragen.

Die NRWSPDqueer ist über diese Vorgaben durch die Landesregierung stark irritiert und fordert hier zum Umdenken auf. Eine inklusive Sprache, die Vielfalt widerspiegelt, ist eine Bereicherung für alle. Sie zu verbieten, ist im höchsten Maße bedenklich.

Hier zu kommentiert der Landesvorsitzende der NRWSPDqueer, Fabian Spies:

Fabian Spies, Foto: Gerd P. Müller / NRWSPD

Sprache prägt unser tägliches Leben. Ist sie inklusiv, spiegelt sie die Vielfalt unserer Bevölkerung wieder. Dies betrifft auch die Sichtbarkeit aller Geschlechter in der Arbeitswelt. Der in „Der Titel“ geforderte Ausschluss des Gendersternchens ist nicht nur nicht inhaltlich nachvollziehbar. Die Landesregierung fungiert hier auch als Sprachpolizei. Wir fordern daher den für die Herausgabe zuständigen Landesfinanzminister Lienenkämper zum Umdenken auf!

Ebenfalls sehen wir die für Gleichstellung zuständige Ministerin Scharrenbach in der Pflicht. Sie hatte nun mehr fast fünf Jahre Zeit, ein Diversity Management für die Landesverwaltung auf den Weg zu bringen. Dieses hätte wohl dazu geführt, dass ein solcher Fauxpas wie in der aktuellen Ausgabe von „Karriere.NRW informiert“ hätte vermieden werden können.

Es zeigt sich wieder einmal, dass der gute Wille von FDP-Minister Stamp nicht ausreicht, um die CDU-geführte Landesregierung an die reelle Vielfalt unseres Bundeslands heranzuführen. Hier haben die Wähler*innen am 15. Mai die Chance, mit ihren Stimmen für die SPD und deren Direktkandidat*innen eine Politik für Respekt, Vielfalt und Akzeptanz zu wählen!