CDU und FDP senden ein Zeichen fehlender Solidarität und Unterstützung von LSBT*

Fabian Spies, Foto: Gerd P. Müller / NRWSPD Bild: Gerd P. Müller / NRWSPD

In der heutigen Plenarsitzung des Landtag von Nordrhein-Westfalen stimmte die schwarz-gelbe Regierungskoalition gemeinsam mit der AfD-Fraktion gegen ein Diskriminierungsverbot aufgrund der sexuellen und geschlechtlichen Identität im Grundgesetz.

Neben der Abgeordneten der SPD stimmte lediglich die Fraktion der Bündnis-Grünen für den Antrag, eine entsprechenden Bundesratsinitiative der SPD-geführten Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Rheinland-Pfalz und Hamburg sowie des Rot-Rot-Grün regierten Thüringen zu unterstützen. Schon seit Jahren fordert die SPD den Antidiskriminierungsartikel 3 des Grundgesetz um die Merkmale „geschlechtliche und sexuelle Identität“ zu erweitern.

Hier zu kommentiert Fabian Spies, Landesvorsitzender der NRWSPDqueer:

Wir bedauern, dass die Regierung Laschet / Stamp keine Notwendigkeit sieht, Lesben, Schwule, Bisexuelle und Trans*-Personen (LSBT*) ausdrücklich im Grundgesetz vor Diskriminierung zu schützen. Eine Erweiterung des Artikel 3 habe aus schwarz-gelber Sicht lediglich Symbolcharakter. Ein hinreichender Schutz sei bereits durch andere Verfassungsartikel und Gesetze gegeben. Anders als die Landesregierung sehen wir eine konkrete Notwendigkeit, dem Schutz von LSBT*-Rechten Verfassungsrang zu verliehen. Trotz einer fortgeschrittenen rechtlichen Gleichstellung gibt es immer noch alltägliche Diskriminierung und Gewalt gegen LSBT*.

Ebenso scheint, die Landesregierung auszublenden, dass erreichte Fortschritte gerade in Zeiten eines erstarkenden Rechtspopulismus und -extremismus auch geschützt werden müssen. So reichte die AfD im Deutschen Bundestag beispielsweise im Oktober diesen Jahres einen Antrag zur Abschaffung der gleichgeschlechtlichen Ehe ein. Allgemein wundert es nicht, dass sich die Rechtsaußenpartei gegen den verfassungsmäßigen Schutz der Rechte von LSBT* positioniert.

Gerade wer aber die Auffassung vertritt, der Ergänzung des Artikel 3 des Grundgesetzes habe lediglich symbolischen Charakter, sollte es nicht als schädlich betrachten diesen trotzdem explizit festzuschreiben. Umso beschämender ist es, dass Ministerpräsident Armin Laschet und sein liberaler Koalitionspartner in dieser Frage gemeinsam mit der LSBT*-feindlichen AfD gestimmt haben. Gerade dieses Abstimmungsverhalten hat einen symbolischen Charakter und steht für die fehlende Solidarität und Unterstützung von Lesben, Schwule, Bisexuellen und Trans*-Personen in NRW und ganz Deutschland.