Einen Teil der Würde zurück geben – Lesben und Schwule in der NRWSPD begrüßen Referentenentwurf von Minister Heiko Maas

Fabian Spies, Foto: Gerd P. Müller / NRWSPD
Fabian Spies, Foto: Gerd P. Müller / NRWSPD Bild: Gerd P. Müller / NRWSPD

Am vergangen Freitag verschickte Bundesjustizminister Heiko Maas einen Referentenentwurf zur Abstimmung an weitere Ressorts. Maas hat sich damit zügig der Rehabilitierung und der Entschädigung der durch den Unrechtsparagrafen §175 StGB verurteilten Männer angenommen. Zum einen sieht der Entwurf eine Entschädigung der rund 5.000 noch lebenden Betroffenen vor. Hierfür sind bis zu 30 Millionen Euro vorgesehen. Um auch Verantwortung für jene Verurteilte zu übernehmen, die ihre Rehabilitierung nicht mehr erleben können, ist zum anderen eine Kollektiventschädigung in Höhe von 500.000 Euro an die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld vorgesehen

Schon lange setzen sich die Arbeitsgemeinschaft der Lesben und Schwule in der NRWSPD und die sozialdemokratische Landtagsfraktion für diese Schritte ein. So brachte die Fraktion zusammen mit den Kolleginnen und Kollegen der Bündnisgrünen am 26. März 2014 einen Antrag ein, der die Aufarbeitung der ungerechten Verurteilungen von Homosexuellen fordert. Bereits im September 2012 verabschiedete der Landtag einen Antrag, der ebenfalls von Rot-Grün eingebracht wurde. Dieser fordert die Landesregierung auf, die Initiative des Landes Berlin im Bundesrat zu unterstützen, auf der Grundlage des Paragrafen §175 verurteilte Homosexuelle zu rehabilitieren.

Die Arbeitsgemeinschaft der Lesben und Schwule in der NRWSPD begrüßt daher das entschiedene Vorgehen von Bundesminister Heiko Maas und seines SPD-geführten Ministeriums. Hier zu kommentiert der Landesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft, Fabian Spies:

„Nicht nur aus unserer heutigen modernen Sicht, stellt der §175 StGB eine Verletzung der unantastbaren Menschenwürde da. Er ist einen Schandfleck unserer Geschichte. Bis zur endgültigen Abschaffung 1994 wurden in der Bundesrepublik rund 100.000 Ermittlungsverfahren gegen Homosexuelle eingeleitet und 50.000 Urteile gefällt. Hier wurde großes Unrecht begangen. Es ist richtig und lobenswert, dass Heiko Maas hier entschlossen und konsequent handelt. Das Unrecht kann zwar nicht wiedergutgemacht werden; jedoch kann vielen Betroffenen ein Teil ihrer Würde zurück gegeben werden.“