CDU Ratsherr fischt in rechtspopulistischen Gewässern

Fabian
Bild: Gerd P. Müller / NRWSPD
Christoph Dohmen, CDU-Ratsherr aus Mönchengladbach, hat sich gegen eine Rehabilitierung und Entschädigung der nach dem §175 StGB verurteilten Männer ausgesprochen. Schon zynisch bezeichnet er die grundgesetzwidrige Strafbarkeit von Homosexualität als scheinbares Unrecht und vergleicht sie mit einem Verkehrsdelikt. Ebenso moniert er, dass Steuergelder für die Entschädigung aufgewandt werden sollen. Damit überscheitet er aus Sicht der AG der Lesben und Schwule in der NRW die Grenze des politischen Anstand, um in rechtspopulistischen Gewässern auf Stimmfang zu gehen.

Hierzu findet Fabian Spies, Landesvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der AG deutliche Worte:

„Mit seinen Äußerungen zum Umgang mit den Opfern des Unrechtsparagraphen §175 zeigt der Mönchengladbacher CDU-Ratsherr Christoph Dohmen ein menschenverachtendes Gesicht. Zahlreichen Menschen ist durch diesen Schandfleck des deutschen Rechtssystems großes Leid angetan worden. Es ist bedauerlich, dass eine Rehabilitierung noch nicht stattgefunden hat. Umso erfreulicher, das Bundesjustizminister Heiko Maas hier für Bewegung gesorgt hat.

Dabei sind die Ausführungen von Herrn Dohnen nicht nur ein Schlag ins Gesicht der zu Unrecht Verurteilten. Sie relativieren nicht nur das geschehene Justizunrecht, sondern implizieren auch, dass die Verurteilung von Homosexuellen auch heute noch rechts sein könne. So fördert er Homophobie und Ausgrenzung. Gerade im Vorfeld des zweiten CSD in Mönchengladbach am 16. Juli wirkt dies umso befremdlicher.

Dass hier die CDU nicht mit einer Klarstellung eingreift, zeigt dass Armin Laschet und seine Union, dieses Verhalten billigend in Kauf nehmen. Gut für alle Lesben, Schwulen, Bi-, Trans- und Intersexuellen, dass der in NRW nur auf der Oppositionsbank sitzt.“