
(Foto: Gerd P. Müller /NRWSPD) Bild: Gerd P. Müller / NRWSPD
Führende Unionspolitiker setzen sich dieser Tage für eine Änderung des Asylrechts ein. Ihnen geht es vor allem darum, die Anerkennung von Asylbewerberinnen und -bewerbern zu erschweren. Dies würde im besonderen Maße auch schwul-lesbische Flüchtlinge treffen. Hierzu kommentiert Fabian Spies, Landesvorsitzender und Sprecher für Internationales der AG Lesben und Schwule in der NRWSPD (Schwusos): „Asylrecht ist ein Menschenrecht! Auch verfolgten Lesben, Schwule Bi-, Trans-, oder Intersexuellen (LSBTI) steht dieses Recht zu. Hieran wollen und werden wir nicht rütteln, auch wenn führende Unionspolitiker versuchen, das Asylrecht auszuhebeln. Flüchtlinge und Verfolgte bedürfen unser aller Schutz. Ihnen ist die Solidarität der deutschen Sozialdemokratie sicher. Dies gilt auch für Menschen, die Aufgrund Ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Orientierung verfolgt werden.“
LSBTI sind besonders von den Plänen der Konservativen Politiker betroffen, die nicht mehr individuell über eine Asylantrag entscheiden wollen. CDU-Vize Thomas Strobl hat etwa angeregt, Menschen das vom Recht auf politisches Asyl auszuschließen, wenn die Anerkennungsquote bei Bewerberinnen und -bewerben aus ihrem Land höchstens bei ein oder zwei Prozent liege. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) will sogar das Artikel 16a des Grundgesetzes ändern, um Länder mit niedrigen Anerkennungsquoten pauschal zu sicher Herkunftsländern zu erklären.
„Viele Menschen erfahren aufgrund ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Orientierung Verfolgung. In einigen Staaten liegt eine strafrechtliche Verfolgung dieser Menschen vor, in anderen herrscht ein gesellschaftliches Klima von Gewalt und Ausgrenzung gegen LSBTI. In den laufenden Asylverfahren, machen diese Fälle jedoch nur eine Minderheit aus von wenigen Prozent aus. Die Umsetzung der CDU-Pläne würde für diese Asylbedürftige jedoch einer faktische Abschaffung gleich kommen. In Kamerun droht Homosexuellen bis zu fünf Jahre Haft; die Gesamtschutzquote des letzen Jahres betrug jedoch nur ca. 1,2%.“, erklärt Spies. Besonders in Richtung der Union mahnt er: „Menschenrechte sind kein statistisches Mittel! Der Kern unsere im Grundgesetz festgeschrieben Grundrechts auf Asyl liegt in einer inhaltlichen und individuellen Behandlung.“