
Das umstrittene Blutspende-Verbot für homosexuelle Männer ist unter Bedingungen rechtens, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Damit hat der EuGH die Rechte der Homosexuellen etwas gestärkt, andererseits kann ihnen aber auch in Zukunft die Blutspende verwehrt werden. „Es ist richtig, dass bei der Sicherheit von Blut und Blutprodukten keine Kompromisse gemacht werden, aber die Risikoeinschätzung darf nicht auf Vorurteilen basieren, sondern muss rational abgewogen werden“, sagt Gerda Kieninger, Sprecherin für den Bereich Frauen, Gleichstellung und Emanzipation der SPD-Fraktion im Landtag Nordrhein-Westfalen.
„Homosexuelle Männer haben statistisch ein höheres HIV-Risiko als der Durchschnitt. Aber sie pauschal und dauerhaft vom Blutspenden auszuschließen, ist diskriminierend und nicht haltbar. Deshalb begrüße ich das Urteil des EuGH. Aber es geht nicht weit genug, da Schwule auch in Deutschland als Gruppe mit erhöhtem Risiko gelten, neben Heterosexuellen mit häufig wechselnden Geschlechtspartnern oder Prostituierten. Diese sind von der Blutspende ausgeschlossen. Das haben die Bundesärztekammer und das Paul-Ehrlich-Institut in ihren Richtlinien festgelegt. Wir fordern deshalb die beiden Institutionen auf, die Festlungen zu ändern: Es sollten tatsächlich nur Betroffene mit hoch riskanten Sexualpraktiken ausgeschlossen werden.“