Unrecht muss jetzt schnell bereinigt werden

Normal
0

21

false
false
false

DE
X-NONE
X-NONE

MicrosoftInternetExplorer4

Normal
0

21

false
false
false

DE
X-NONE
X-NONE

MicrosoftInternetExplorer4

dataZum 20. Jahrestag der Streichung des § 175 aus dem Strafgesetzbuch am 11. Juni 1994 erklärt der Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Lesben und Schwulen in der SPD (Schwusos), Ansgar Dittmar:

Zwanzig Jahre sind vergangen, seit der unsägliche § 175 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen worden ist. Ein Paragraf, der über 120 Jahre zu Angst, Verzweiflung, sozialer Ausgrenzung und Tod von homosexuellen Männern geführt hat. Heute muss es darum gehen, die Opfer auch zu rehabilitieren. Bis zur endgültigen Streichung des § 175 aus dem Strafgesetzbuch wurden allein nach 1945 rund 50.000 Männer verurteilt – nur weil sie schwul waren. Dazu kommt eine Dunkelziffer von Menschen, die angeklagt und verdächtigt wurden und deren gesellschaftliche Reputation zerstört wurde. Allein zwischen 1950 und 1969 kam es zu mehr als 100.000 Ermittlungsverfahren. Einer der verabscheuungswürdigsten Tiefpunkte war in diesem Zusammenhang das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1957, in dem die Rechtmäßigkeit des § 175 verteidigt wurde. Hier sprach die Stimme des Mittelalters!

Normal
0

21

false
false
false

DE
X-NONE
X-NONE

MicrosoftInternetExplorer4

Aber auch nach der Strafrechtsreform von 1969 wurden Männer verurteilt, nur weil sie liebten. Mit dieser Strafrechtspraxis muss sich der heutige Gesetzgeber auseinandersetzen. Eine Entschuldigung wie im Jahr 2000 reicht hier nicht aus. Vielmehr bedarf es einer Rehabilitation, sofern eine Straflosigkeit nach heutigen Maßstäben sichergestellt ist. Der § 175 StGB war eine Verletzung von Menschenrechten und die muss bereinigt werden. Die Opfer des § 175 StGB haben kein Unrecht getan und keine Straftat begangen – sie haben geliebt.