Gleichstellung im Steuerrecht. Flickwerk mit Folgen

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046e1f5f60Johannes Kahrs, Beauftragter der SPD-Bundestagsfraktion für die Belange von Lesben und Schwulen:

Heute wird der Bundestag dem Entwurf eines „Gesetzes zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“ zustimmen. So erfreulich dies für Betroffene Lebenspartnerschaften sein mag, so ärgerlich sind die Versäumnisse, die der Entwurf enthält.

Es ist für die Regierungskoalition ein Trauerspiel, dass selbst nach einer klaren Aufforderung durch das höchste Gericht der Republik nur eine Minimalforderung erfüllt wird. Gleich zwei Punkte des, durch das CDU-geführte Finanzministerium, vorgelegten Gesetzentwurfes bergen die Gefahr einer weiteren Klatsche durch das Bundesverfassungsgericht.

Bei der Gleichstellung beim Kindergeld wird wider besseres Wissen auf eine zeitliche Rückwirkung verzichtet. Dies benachteiligt gerade das der Union in der Diskussion doch immer so wichtige Kindeswohl. Im Vereinsrecht gelten Vereine, die sich für den Schutz von Ehe und Familien einsetzen, als gemeinnützig und werden deshalb steuerlich begünstigt. Vereine, die sich dem Schutz von Lebenspartnerschaften verschreiben, wird diese Gemeinnützigkeit nicht zugestanden.

Johannes Kahrs: „Die Union baut Diskriminierungsfortschreibung mit voller Absicht in das Gesetz ein. Dieser Umstand wird uns, dem Gesetzgeber, mit hoher Wahrscheinlichkeit wegen berechtigter Klagen Betroffener auf die Füße fallen! Das ist peinlich. Die SPD hat sich mit dem Koalitionsvertrag in eine ärgerliche Position gebracht, was unser erklärtes Ziel einer vollständigen Gleichstellung durch die „Ehe für alle“ angeht. Ich habe und werde dies weiter öffentlich als „Mist“ bezeichnen. Ich appelliere an die liberalen Kräfte des Koalitionspartners, Vorbehalte zu überwinden und das Flickwerk in Sachen Gleichstellung zügig zu beenden.“