Anlässlich des heutigen Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zum Adoptionsrecht von homosexuellen Paaren erklären Gerda Kieninger, Sprecherin für Frauen, Gleichstellung und Emanzipation der SPD-Landtagsfraktion, und Ina Spanier-Oppermann, Sprecherin für Queerpolitik:
„Es ist also klargestellt: Homosexuelle Paare sind in diesen Adoptionsfragen nicht anders zu behandeln als heterosexuelle Paare. Gerade diese Aufhebung ermöglicht dem Kind eine bessere Rechtsstellung, zum Beispiel im Todesfalle eines Elternteils.
Die Bundesregierung muss ihren Widerstand gegen die Gleichstellung homosexueller Partnerschaften endlich aufgeben. Ebenso ist das Verbot der gemeinschaftlichen Adoption eines Kindes durch homosexuelle Lebenspartner verfassungswidrig. Noch im November hat die Justizministerkonferenz das gemeinsame Adoptionsrecht gefordert. Frau Merkel macht aber mit ihrem Reden und Handeln deutlich, dass es Gleichstellung für Lesben und Schwule nur dann geben wird, wenn sie ab Herbst nicht mehr Bundeskanzlerin ist.“