Bundesrat fordert Rehabilitierung der Opfer von § 175 StGB

Zum heutigen positiven Votum des Bundesrates zur Rehabilitierung der in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 175 StGB verurteilten schwulen Männer, erklärt der Landesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Lesben und Schwulen in der NRWSPD (SCHWUSOS),Dirk Jehle:

Die SchwusosNRW in der NRWSPD  begrüßt das klare Bekenntnis des Bundesrats zur Aufhebung der Unrechtsurteile. Die rund 50.000 schwulen Männer, die nach 1945 in Deutschland menschenrechtswidrig strafrechtlich verurteilt wurden, müssen rehabilitiert und die heute noch Lebenden entschädigt werden. Wir fordern Bundesregierung und Bundestag auf, dem Votum Taten folgen zu lassen und noch in dieser Legislaturperiode ein entsprechendes Gesetz zu verabschieden.

Für die SPD ist klar, dass sexuelle Identität geschützt und verteidigt werden muss – eine Strafbarkeit widerspricht der Menschenwürde. Deswegen ist eine Rehabilitierung zwingend notwendig. Die Bundesregierung muss jetzt schnell handeln, um dieses dunkle Kapitel der Strafrechtsgeschichte endlich abzuschließen.